Letzte Änderung: 22.09.2014
Viele der durchgeführten Therapieformen lassen sich über Private Krankenversicherungen einschließlich der Beihilfekassen oder über Zusatzversicherungen abrechnen.
Zusatzversicherungen kann jeder gesetzlich Versicherte ab einem Beitrag von unter 20 €/mtl. abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten oft selbst Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen an.